Wie Sie uns beauftragen

Wenn Sie als Kirchengemeinde der ELKB einen Glockensachverständigen benötigen, dann ist hierzu eine Beauftragung, die bestenfalls durch den örtlichen Kirchenvorstand beschlossen wird, nötig. Setzen Sie sich mit dem/der zuständigen Glockensachverständigen in Verbindung (Gebietsaufteilung / Adressen). Ggf. ist auch die Einbindung der Landeskirche erforderlich - dies lässt sich schnell im Gespräch klären.

Die für die entsprechenden Leistungen anfallenden Gebühren finden Sie in der Rechtssammlung der ELKB unter Nummer 408, Orgel- & Glockenbekanntmachung. Hier finden Sie auch wertvolle Hinweise zum rechtlichen Rahmen.